Zertifizierte Gynäkologische Dysplasiesprechstunde
Mit dem Beginn des seit 01.01.2020 bestehenden neuen Abklärungsalgorithmus bei auffälliger Gebärmutterhalskrebsvorsorge wurde der Gynäkologischen Dysplasiesprechstunde ein neuer Stellenwert zugeschrieben. Die neue Regelung, welche eine Ko-Testung aus Zytologie und HPV-Abstrich beinhaltet, geht mit einer Zunahme an abklärungsbedürftigen Befunden einher, mit denen sich Patientinnen in einer zertifizierten Dysplasiesprechstunde vorstellen sollen.
Sowohl PD Dr. Richter als auch Dr. Hecking konnten im Jahr 2020 ihre Dysplasiesprechtunde bei der Deutschen Krebsgesellschaft zertifizieren lassen.
Vorraussetzung für das Zertifikat ist die Durchführung von mindestens 100 Kolposkopien (Lupenuntersuchungen des Gebärmutterhalses) im Jahr 2019. Darüber hinaus ist eine Kooperation mit einem Gynäkologischen Krebszentrum erforderlich. Sowohl PD Dr. Richter als auch Dr. Hecking haben eine Kooperationsvertrag mit dem Gynäkologischen Krebszentrum der Universitätsfrauenklinik Bonn abgeschlossen. Inhalte der Kooperation sind neben dem gegenseitigen fachlichen und wissenschaftlichen Austausch die Teilnahme an der interdisziplinären Tumorkonferenz des Zentrums. Alle Patientinnen, bei denen im Rahmen unserer Sprechstunde eine bösartige Erkrankung festgestellt wurde, werden in der Tumorkonferenz des Gynäkologischen Krebszentrums vorgestellt und bei Wunsch der Patientin auch dort behandelt.